Stand 01.01.2008
Vereinbarungen kommen nur zu unseren Einkaufs-/Verkaufsbedingungen zustande. Es gilt das deutsche Recht als vereinbart; das EU-Recht und das UN-Kaufrecht werden ausgeschlossen.
Angebote sind kostenlos, sofern sie nicht über das Übliche hinausgehen. In diesem Fall werden bis zu 20% des Objektpreises berechnet. Angebote sind freibleibend. Der Zwischenverkauf bleibt uns vorbehalten.
Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
Vollständigkeit, Beschaffenheit sowie Funktionsfähigkeit und Haltbarkeit des bestätigten Umfanges kann nicht garantiert werden, es sei denn, dass jeder Punkt ausdrücklich schriftlich zugesichert wird.
Die Preise gelten, sofern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung besteht, ab Fundament bzw. Standort, nicht demontiert und unverladen. Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt - ohne Abzug - fällig.
Mit unserer ausdrücklichen Genehmigung sind Zahlungen spätestens vor Demontagebeginn oder, falls keine Demontage erforderlich ist, vor Abholung fällig. Zurückhaltung von Zahlungen oder Abtretungen (auch von Dritten) sind nicht statthaft.
Vereinbarte Lieferzeiten treten nur nach vorheriger Zahlung in Kraft.
Die Gefahr geht an den Käufer mit Abschluss des Vertrages oder; spätestens mit der Auftragsbestätigung. Dieses gilt auch bei Geräten, die sich nicht in KLANN-Gewahrsam befinden. Es sind entsprechende Versicherungen (gem. Pkt. 6.) abzuschließen.
Die Gegenstände bleiben bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum und sind entsprechend ordentlich zu lagern; geschützt vor Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser oder sonstigen Schäden. Hierfür hat der Käufer eine Versicherung auf eigene Kosten abzuschließen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Police zu prüfen, ggf. Ergänzungen zu verlangen. Es besteht Einigkeit darüber, dass sie nicht vermischtes Eigentum werden können.
Für Gebrauchtteile übernehmen wir keine Haftung für Vollständigkeit und Funktion. Technische Daten die genannt wurden, können nur als Richtwerte dienen, da sie für uns nicht überprüfbar sind und können nur als unverbindlich angesehen werden. Wir erwähnen besonders, daß grundsätzlich für Verschleißteile jegliche Gewährleistung ausgeschlossen ist. Sollte aufgrund eines älteren Baujahres bzw. den damit verbundenen gesetzlichen Bestimmungen die Gegenstände nicht mehr dem Stand der Technik oder den neuesten gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, so ist dieses allein dem Risiko des Käufers überlassen. Eine Wandlung, Rückgabe oder Minderung, erst recht Schadensersatzansprüche gegen uns, sind nicht möglich.
Dokumentationen, Anschlußpläne, technische Unterlagen sowie das Beantragen von behördlichen Genehmigungen gehören nicht zu unserem Lieferumfang. Sollten Unterlagen vorhanden sein, werden diese selbstverständlich beigestellt. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Sollte sich nach Vertragsabschluß die Unmöglichkeit der Erfüllung ergeben, weil z.B. der frühere Besitzer oder Betreiber nicht mehr veräußert, so können an KLANN Anlagentechnik GmbH keine Regressansprüche gestellt werden.
Die Gültigkeit und Verbindlichkeit vorstehender Bedingungen wird durch die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen nicht berührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hagen. Bei Auslandsgeschäften wird grundsätzlich vereinbart, daß das deutsche Recht Grundlage aller Verträge ist.

